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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 32/99 |
§§: | FGO § 76, FGO § 96, FGO § 100 Abs. 3 |
Schlagwörter | Sachaufklärung, Zeugenvernehmung |
Rechtsfrage: | Beruht das FG-Urteil auf der Verletzung von § 100 Abs. 3 FGO? War das FG zur eigenen Sachaufklärung und Überzeugungsbildung verpflichtet? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 194/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.07.2000 |
Erledigungs-Az: | VIII R 32/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 52 39 |