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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 1/04
§§: BewG § 138, BewG § 145 Abs. 3
Schlagwörter Bedarfsbewertung, Unbebautes Grundstück, Bodenrichtwert, Gutachterausschuss, Geschossflächenzahl
Rechtsfrage: Umrechnung des Bodenrichtwerts wegen höherer Geschossflächenzahl (GFZ) Kann das Finanzamt bei der Feststellung des Grundbesitzwertes aufgrund einer vom Richtwertgrundstück abweichenden GFZ eine Anpassung des Bodenrichtwerts vornehmen, wenn für das (unbebaute) Grundstück baurechtlich eine höhere Nutzung möglich ist (höhere GFZ) als beim Richtwertgrundstück oder ist das Finanzamt an den mitgeteilten Bodenrichtwert gebunden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 19.11.2003
Vorinstanz/AZ: 4 K 1461/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 11 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2006
Erledigungs-Az: II R 1/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 37 77