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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 45/07 (BFH)
§§: UStG 1993 § 2 Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5
Schlagwörter Betrieb gewerblicher Art, Wasser
Rechtsfrage: Unterhält ein Wasserbeschaffungsverband in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts durch die Beschaffung von Trinkwasser zur Weitergabe an Mitgliedsverbände ohne Leitungskontakt zum Endverbraucher einen Betrieb gewerblicher Art i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 Abs. 3 KStG? Ist dies als Lieferung von Wasser i.S. des Anhang D Nr. 3 zu Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 3 Richtlinie 77/388/EWG anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 17.04.2007
Vorinstanz/AZ: II 174/2004
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.03.2011
Erledigungs-Az: XI R 65/07
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 65/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 18 68