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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 62/12 (BFH) |
§§: | EStG § 64, EStG § 62, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 11, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68, VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 |
Schlagwörter | Kindergeld, Anspruchsberechtigung, Europäische Union, Haushalt, EG, EU, Griechenland |
Rechtsfrage: | Hat ein in Deutschland wohnender griechischer Staatsangehöriger Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht er, sondern die in Griechenland lebende Großmutter das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat? - Oder ist die Großmutter gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt? - Das Verfahren VI R 31/12 war durch Beschluss vom 27.9.2014 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren Rs C-378/14 ausgesetzt. Es wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen und wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 238/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1682 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.2016 |
Erledigungs-Az: | III R 62/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 11 21 |