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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 21/07 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Betriebseinnahme, Versicherung, Krankheit, Privat
Rechtsfrage: Ist bei einem gewerblichen Einzelunternehmer die Versicherungsleistung aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung als Betriebseinnahme zu erfassen? Liegt ein außerordentlicher Ertrag vor, weil die wegen längeren krankheitsbedingten Ausfalls erfolgte Leistung im engen kausalen Zusammenhang mit dem Betrieb steht oder gehört sie unter Berücksichtigung des Aufteilungs- und Abzugsverbots des § 12 Nr. 1 EStG zum privaten Bereich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 17.04.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 2519/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 21 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2009
Erledigungs-Az: X R 21/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 01 33