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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 31/08 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 2 Satz 4 |
Schlagwörter | Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Behaltefrist, Veräußerungsverlust, Kapitalerhöhung |
Rechtsfrage: | Behaltefrist und Veräußerungsverlust i.S. von § 17 EStG: Setzt die Anerkennung eines Veräußerungsverlusts gemäß § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 (heute Satz 6 Buchst. b) voraus, dass auch noch im Veräußerungszeitpunkt eine wesentliche Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegt, mit der Folge, dass eine Verlustberücksichtigung dann ausgeschlossen ist, wenn eine ursprünglich wesentliche GmbH-Beteiligung aufgrund von Kapitalerhöhungen bis zur Veräußerung auf einen Prozentsatz unterhalb der Relevanzschwelle abgesenkt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 05.05.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 97/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 30 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.04.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 31/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 22 55 |