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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 30/08 (BFH)
§§: FGO § 57, FGO § 126 Abs. 5, InsO § 184, AO § 74
Schlagwörter Beteiligter, Bindungswirkung, Haftung
Rechtsfrage: Besteht hinsichtlich der Entscheidung des BFH im ersten Rechtsgang, dass der in Haftung Genommene nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen nicht mehr Beteiligter des Rechtsstreites ist, Bindungswirkung für das FG im zweiten Rechtsgang, in dem die Feststellung einer Forderung des FA zur Insolvenztabelle streitig ist? - Ist bei einer gegenständlichen, auf Grundstücke beschränkten Haftung diese auf den Wert der Grundstücke (unter Berücksichtigung von Grundschulden etc.) beschränkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.10.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 2025/06 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 02 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2008
Erledigungs-Az: VII R 30/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 06 30