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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 109/00 |
§§: | EStG § 32 b Abs 1 Nr 1 b, SGB V § 38 Abs 4 S 2 |
Schlagwörter | Lohnersatzleistung, Progressionsvorbehalt, Krankengeld, Verdienstausfall |
Rechtsfrage: | Unterliegen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (AOK) nach § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB V als vergleichbare Lohnersatzleistungen (Verdienstausfall der Pflegeperson) dem Progressionsvorbehalt oder handelt es sich bei der Vergütung an den Ehemann der bei der AOK versicherten Ehefrau für deren krankheitsbedingten Pflege während seines unbezahlten Urlaubs um steuerfreien Aufwandsersatz? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 4736/97 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 55 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 109/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 39 65 |