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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 78/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, BeamtVG § 58 Abs. 1, BGB § 1408 Abs. 1, BGB § 1408 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Versorgungsausgleich, Auffüllungszahlung, Scheidung, Ausgleichszahlung, Werbungskosten
Rechtsfrage: Ist die von einem Beamten im Rahmen des Scheidungsverfahrens an seinen Ehepartner geleistete Ausgleichszahlung zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit einer Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs einer sog. Auffüllungszahlung an den Dienstherrn gemäß § 58 Abs. 1 BeamtVG zur Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge gleichzusetzen und liegen insoweit Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor? Fehlender objektiver Zusammenhang der Ausgleichszahlung mit dem Beruf? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.04.2001
Vorinstanz/AZ: 5 K 1769/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1593
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 81 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.03.2006
Erledigungs-Az: IX R 78/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 16 50