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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 33/14 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Gesellschafterhaftung, Darlehensforderung, Zwangsläufigkeit |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit Zivilprozessen wegen Inhaftungnahme nach § 128 HGB angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten des Gesellschafters als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 14310/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 26 08 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VI R 33/14 wurde mit Beschluss vom 3.12.2014 bis zum Ergehen einer Entscheidung im Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt. - Das Verfahren VI R 33/14 wurde mit Beschluss vom 16.9.2015 wieder aufgenommen. - Zurücknahme der Klage |