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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 10/11 (BFH) |
| §§: | StraBEG § 7 Satz 1 Nr. 2, AO § 371 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Strafbefreiende Erklärung, Sperrwirkung, Strafverfahren, Steuerverkürzung |
| Rechtsfrage: | Anerkennung einer strafbefreienden Erklärung: Steht der Anerkennung hinsichtlich der Einkommensteuer 1997 und 1998 die Sperrwirkung nach § 7 Satz 1 Nr. 2 StraBEG entgegen? Erstreckt sich der sachliche Umfang der Sperrwirkung auf die gesamte Einkommensteuer dieser Veranlagungszeiträume (einschließlich gewerblicher Beteiligungseinkünfte) oder nur auf die wegen des Verdachts der Steuerverkürzung in einem eingeleiteten Strafverfahren bezeichneten Vermietungseinkünfte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 26.01.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 12074/07 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 31 51 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.02.2014 |
| Erledigungs-Az: | X R 10/11 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 21 02 |