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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 63/01 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6 |
Schlagwörter | Vorkosten, Ausbau, Erhaltungsaufwand, Renovierung, Unentgeltlicher Erwerb |
Rechtsfrage: | Renovierungs- und Instandhaltungskosten an einem ererbten und zu eigenen Wohnzwecken ausgebauten Einfamilienhaus als abziehbare Vorkosten. Unmittelbarer Zusammenhang der Aufwendungen mit dem unentgeltlich erworbenen Altbau oder mit einem nach § 10 e Abs. 2 EStG begünstigten Ausbau? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | III 204/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 00 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.07.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 63/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 52 56 |