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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 17/99 |
| §§: | GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 |
| Schlagwörter | Gewerbesteuer, Kürzung, Grundstück, Veräußerung, Zeitpunkt, Rücklage |
| Rechtsfrage: | Ist der Gewerbeertrag einer Verwaltungs-GmbH im Streitjahr nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG um den Betrag aus der Auflösung einer Rücklage gemäß § 6b EStG zu kürzen, weil es sich der Sache nach um den Gewinn aus dem Veräußerungsjahres des Grundstücks handelt? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 17.12.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | II 188/96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.03.2000 |
| Erledigungs-Az: | I R 17/99 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 12 66 |