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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 60/06 (BVerfG)
§§: AO 1977 § 119 Abs. 1, AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 165 Abs. 1, AO 1977 § 165 Abs. 2, GG Art. 20 Abs. 3, InvZulG 1993 § 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a
Schlagwörter Änderung, Fertigstellung, Gesetz, Investitionszeitraum, Investitionszulage, Rückwirkung, Stichtag, Treu und Glauben, Verfassung, Vorbehalt, Vorläufige Veranlagung
Rechtsfrage: Änderung eines vorläufig festgesetzten Investitionszulagenbescheids anhand der zum Änderungszeitpunkt geltenden Rechtslage - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 21.04.2005
Vorinstanz/AZ: III R 10/03
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl II 2005 S. 718
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 33 26
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 25.10.2006
Erledigungs-Az: 1 BvR 60/06
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen