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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 10/07 (BFH) |
§§: | EStG § 15 a Abs. 1, EStG § 15 a Abs. 4 |
Schlagwörter | Verlustausgleich, Einlage, Atypisch stille Gesellschaft, Verrechenbarer Verlust, negatives Kapitalkonto |
Rechtsfrage: | Sind bei einem atypisch stillen Gesellschafter Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, als Korrekturposten anzusetzen, mit der Folge, dass Verluste späterer Wirtschaftsjahre auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 84/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 14 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.09.2007 |
Erledigungs-Az: | IV R 10/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 04 25 |