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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 137/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Erststudium, Betriebswirt |
Rechtsfrage: | Ist das berufsbegleitende Erststudium (Betriebswirtschaft Fachrichtung Personalwesen) einer ausgebildeten Notargehilfin, die nach einem Wechsel an ein Kreditinstitut bereits die Prüfung als staatlich geprüfte Betriebswirtin abgelegt hat, als berufliche Fortbildung zu qualifizieren, weil der akademische Abschluss Voraussetzung für das Verbleiben in der derzeitigen bereits erlangten beruflichen Position ist und der Arbeitgeber bei erfolgreichem Abschluss und einer weiteren vertraglichen Bindung auf drei Jahre die Studienkosten als Lohnbestandteil erstattet? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 5736/98 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 79 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 83 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 137/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 07 75 |