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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 8/99 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Dauernde Last, Vermögensübergabe, Wertpapier, Erbe, Pflegekosten |
Rechtsfrage: | Kann die Klägerin als Alleinerbin vor allem von Wertpapiervermögen nach Ausschlagung der Erbschaft durch zwei in einem Alten- und Pflegeheim lebende Schwestern der Erblasserin vereinbarte Zuzahlungen zu den Pflegeheimkosten als dauernde Lasten gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehen (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen oder Wertverrechnung mit Nachlaß)? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 17.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 253/93 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 60 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.03.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 8/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |