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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1397/14 (BVerfG)
§§: EStG 2009 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, EStG 2009 § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG 2009 § 32 Abs. 6, GG Art. 3, GG Art. 6, FGO § 74, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 90 a
Schlagwörter Kindergeld, Altersgrenze, Verfassung, Familie, Gleichheit, Rechtliches Gehör, Aussetzung des Verfahrens
Rechtsfrage: Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das 25. Lebensjahr - Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Erlass eines Gerichtsbescheids - Aussetzung des Verfahrens - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 02.04.2014
Vorinstanz/AZ: V R 62/10
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2014 S. 1210
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 19 04
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 29.07.2015
Erledigungs-Az: 2 BvR 1397/14
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen