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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-492/08 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 96, Richtlinie 2006/112/EG Art. 98 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Steuersatz, ermäßigter Mehrwertsteuersatz, Frankreich, Rechtsanwalt, Prozesskostenhilfe |
Rechtsfrage: | Hat die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG verstoßen, dass sie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Anwaltsleistungen, die von den "avocats", den "avocats au Conseil d'Etat et a la Cour de Cassation" und den "avoues" erbracht werden, anwendet, für die diese vollständig oder teilweise durch den Staat im Rahmen der Prozesskostenhilfe entschädigt worden sind? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Französische Republik |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2009 Nr. C 19 S. 17 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.2010 |
Erledigungs-Az: | Rs C-492/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 18 80 |