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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 105/06 |
| §§: | EStG § 33 Abs. 2, EStG § 33 b |
| Schlagwörter | Behinderung, Kraftfahrzeugkosten, Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastung |
| Rechtsfrage: | Fahrtkosten Behinderter: Sind bei einer geringen Jahreskilometerleistung (ca. 1400 km jährlich) anstelle der Pauschbeträge die tatsächlichen Kosten eines mit spezieller Hebeautomatik umgerüsteten Mittelklasse-PKWs abzugsfähig (das FA hielt pauschal 1,-- DM/km für insgesamt 3000 km für angemessen)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
| Vorinstanz/Datum: | 16.11.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 372/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 11 96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.02.2008 |
| Erledigungs-Az: | III R 105/06 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 24 74 |