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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 22/15 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Zahlung, Wechsel, Arbeitgeber, Pensionsanwartschaft, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Vorweggenommene Werbungskosten, Vermögensebene |
Rechtsfrage: | Ist eine Zahlung des Arbeitnehmers an den ehemaligen Arbeitgeber als Voraussetzung für die Übertragung der erworbenen Pensionsanwartschaft auf den neuen Arbeitgeber als vorweggenommene Werbungskosten (§ 19 EStG) abzugsfähig oder eine steuerlich unbeachtliche Vermögensumschichtung (§ 22 EStG)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1543/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 17 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 22/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 26 27 |