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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 94/01
§§: AO 1977 § 227, EStG § 64, EStG § 68 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Kindergeld, Rückforderung, Haushaltszugehörigkeit, Mitwirkungspflicht, Erlass
Rechtsfrage: Keine ermessensfehlerhafte Billigkeitsentscheidung der Verwaltung in sog. Weiterleitungsfällen beim Kindergeld, wenn bei Verletzung der Mitwirkungspflicht des nachrangig Berechtigten der Verzicht auf die Rückforderung des zu Unrecht gewährten Kindergeldes davon abhängig gemacht wird, dass der vorrangig Berechtigte bestätigt, das volle Kindergeld erhalten zu haben. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.09.2001
Vorinstanz/AZ: 9 K 4424/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 84 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2003
Erledigungs-Az: VIII R 94/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 52 47