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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 100/07 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Prognose, Ablehnung |
Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag im Rahmen einer Prognoseentscheidung: Ist der Anwendungsbereich des § 70 Abs. 4 EStG auch bei Vorliegen eines bestandskräftigen Ablehnungsbescheides dann wieder eröffnet, wenn sich irgendwelche tatsächlichen Änderungen bei den Einkünften und Bezügen ergeben haben, die nur zusammen mit den nunmehr erstmals zu berücksichtigenden Sozialversicherungsbeiträgen eine Unterschreitung des Grenzbetrages ermöglichen? Divergenz zu III R 6/06 und III R 103/06? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 03.09.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1007/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.02.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 100/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 18 17 |