Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-47/05 (EuGH)
§§: EG Art. 39, EG Art. 43, EG Art. 49, EG Art. 56, EWR-Abkommen Art. 28, EWR-Abkommen Art. 31, EWR-Abkommen Art. 36, EWR-Abkommen Art. 40
Schlagwörter Spanien, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Versicherungsträger, Sitz, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, EG, EU
Rechtsfrage: Hat das Königreich Spanien gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 39, 43, 49 und 56 EG sowie den Artikeln 28, 31, 36 und 40 des EWR-Abkommens verstoßen, indem es ein Lebensversicherungssystem und Rentenversicherungssystem eingeführt und beibehalten hat, bei dem die Steuerabzugsfähigkeit (Artikel 48 des Gesetzes 40/1998) nur für Beiträge gilt, die im Rahmen von Verträgen mit in Spanien niedergelassenen Versicherungsträgern geleistet wurden, und nicht für solche, die im Rahmen von Verträgen mit in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Versicherungsträgern geleistet wurden?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich Spanien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 82 S. 15
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache