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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 75/04 | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c | 
| Schlagwörter | Ausbildungswilligkeit, Kindergeld, Berufsausbildung, Unterbrechung | 
| Rechtsfrage: | Ist ein volljähriges Kind, das noch keine berufsqualifizierende Ausbildung absolviert hat, nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG als ausbildungswilliges Kind zu berücksichtigen, auch wenn es einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgeht? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 11.04.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 92/03 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 22 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
