Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 11/02
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Liebhaberei
Rechtsfrage: Ferienwohnung als Liebhaberei - Welche privaten Motive (hier: Beibehaltung der unwirtschaftlichen Vermietung einer im eigengenutzten Haus befindlichen Wohnung als Ferienwohnung zur Sicherstellung der besseren Veräußerung im Falle einer beruflichen Versetzung) führen dazu, dass die Überschusserzielungsabsicht nicht anhand des Beweis des ersten Anscheins unterstellt werden kann? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 31.01.2002
Vorinstanz/AZ: 15 K 3072/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 68 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.09.2002
Erledigungs-Az: IX R 11/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 08 12