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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 36/08 (BFH) |
§§: | EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 96 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1 |
Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Ratenzahlung, Betriebsaufgabe, Geschäftswert, Überraschungsentscheidung |
Rechtsfrage: | Steuerliche Behandlung von über neun Jahre laufenden Ratenzahlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung eines hälftigen Grundstücksanteils an den Sohn (Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlage eines ruhenden Gewerbebetriebs): Sofort zu versteuernder - kapitalisierter - Veräußerungsgewinn oder mögliches Wahlrecht zugunsten einer Besteuerung als nachträgliche laufende Betriebseinnahmen? - Überraschungsentscheidung des FG, das die Leistungen nicht als Kaufpreisraten sondern als Pachtzahlungen eines weiter bestehenden Geschäftswerts des Unternehmens ("Restbetriebsvermögen") würdigte. Führte die Veräußerung zu einer (Zwangs-)Betriebsaufgabe und zu einem Untergang des Geschäftswerts? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 31.01.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 139/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 42 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.06.2010 |
Erledigungs-Az: | X R 36/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren X R 36/08 ruht gemäß Beschluss vom 28.6.2011. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 25 52 |