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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 11/04 |
§§: | EStG 1991 § 32 Abs. 6 Satz 4, EStG 1996 § 32 Abs. 6 Satz 5, EStG § 33 a Abs. 2 |
Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Unterhalt, Übertragung, Kindergeld, Ausbildungsfreibetrag |
Rechtsfrage: | Schließt ein Prozessvergleich der geschiedenen Eltern, wonach der Vater die Mutter "im Innenverhältnis von den Ausbildungsunterhaltsverpflichtungen gegenüber den volljährigen Kindern" freizuhalten hat, die Übertragung der Kinder- und Ausbildungsfreibeträge auf den Vater aus, weil die Kindesmutter damit ihrer Unterhaltspflicht nicht "nicht im Wesentlichen" nachgekommen ist? Kommt es für das Erfüllen der Unterhaltspflicht im Wesentlichen nur auf das Außenverhältnis gegenüber den Kindern oder auch auf Regelungen im Innenverhältnis der Ehegatten an? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2003 |
Vorinstanz/AZ: | II 389/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 16 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.10.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 11/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 12 34 |