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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 44/97
§§: BewG § 22 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 22 Abs. 4 S. 3 Nr. 1, BewG § 76 Abs. 1, BewG § 79 Abs. 2, II. WoBauG § 87 a, WoBindG § 16
Schlagwörter Wertfortschreibung, Wegfall, öffentliche Förderung, Mietwohngrundstück, Ertragswertverfahren
Rechtsfrage: Ist eine Wertfortschreibung eines Mietwohngrundstücks nach Wegfall der Mietpreisbindung durch vorzeitige Ablösung der als Darlehen bewilligten öffentlichen Fördermittel, abweichend von den Bestimmungen der §§ 16, 16 a WoBindG (Nachwirkungsfirst) durchzuführen? Ist ein Zuschlag zur Miete für Schönheitsreparaturen zulässig, weil üblicherweise der Mieter diese Kosten trägt, aber mietvertraglich vereinbart ist, daß der Vermieter diese Kosten zu tragen hat?
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.02.1997
Vorinstanz/AZ: II 1252/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.02.1998
Erledigungs-Az: II B 44/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig