Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 118/01
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, LStR Abschn. 72
Schlagwörter Arbeitslohn, Betriebsveranstaltung, Üblichkeit, Betriebsbesichtigung
Rechtsfrage: Ist die Kombination aus einer eintägigen Betriebsveranstaltung (Anreise und Beginn 15.00 Uhr) mit Übernachtung und einer ganztägigen Betriebsbesichtigung beim wichtigsten Kunden des Arbeitgebers am nächsten Tag (Rückreise und Ende um 17.30 Uhr) ein einheitlicher Vorgang, der wegen der Überschreitung der Freigrenze von 200 DM sowie der Ein-Tages-Grenze zur Lohnsteuerpflicht der Aufwendungen führt? Schließt eine Übernachtung stets die Üblichkeit einer Betriebsveranstaltung aus? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.03.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 1787/99 L
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 83 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2005
Erledigungs-Az: VI R 118/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 13 14