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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 68/90
§§: AO 1977 § 122, AO 1977 § 155, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 32 a Abs. 1
Schlagwörter Adressierung, Kinderfreibetrag
Rechtsfrage: Zur wirksamen Bekanntgabe eines ESt-Bescheides an Ehegatten, wenn der Bescheid die Anrede "Herr und Frau" und nur den Vornamen des Ehemannes enthält und in einfacher Ausfertigung an den Bevollmächtigten gesandt worden ist. - Verfassungsmäßigkeit von Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.02.1990
Vorinstanz/AZ: 7 K 1888/88
Erledigungs-Vermerk: neues Aktenzeichen: VI R 143/90 - erledigt durch BFH-Beschluss vom 29.3.2001 - Revision zurückgenommen