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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 13/15 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 2 |
Schlagwörter | Anschaffungskosten, Zeitpunkt, Wesentliche Beteiligung, Forderung |
Rechtsfrage: | Maßgeblicher Erwerbszeitpunkt von Anschaffungskosten: Zur Frage des Erwerbszeitpunkts von Aktien als Leistung an Erfüllungs statt (§ 364 BGB), wenn der Kläger in diesem Zusammenhang auf eine uneinbringlich gewordene Kaufpreisforderung verzichtet? Welche Indizwirkung kommt in diesem Zusammenhang einem festgestellten Jahresabschluss zu? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 02.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 172/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 09 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2016 |
Erledigungs-Az: | IX R 13/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 21 51 |