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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 74/05
§§: GewStG § 7, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 18 Abs. 1, GewStG § 2 Abs. 1
Schlagwörter Gewerbeertrag, Gewerbesteuerrückstellung, Gewinnermittlungsart, Wechsel, Selbständige Arbeit, Freiberufler
Rechtsfrage: 1. Abgrenzung von wissenschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit: Erzielt ein Steuerpflichtiger mit abgeschlossenem Studium der Volkswirtschaft und Promotion auf dem Gebiet der Berufssoziologie, der Akademiker auf die Erlangung des Doktor-Titels vorbereitet ("Begabungsanalyse", Finden eines Doktorvaters sowie eines Dissertationsthemas), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (wissenschaftliche Tätigkeit)? - 2. Wechsel der Gewinnermittlungsart: Kann der Gewerbeertrag durch Bildung einer Gewerbesteuer-Rückstellung gemindert werden, wenn der Gewerbetreibende zunächst davon ausgegangen ist, Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu erzielen, die selbständigen Einkünfte durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt hat und erst im Klageverfahren die Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt worden sind (zulässiger Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 09.12.2004
Vorinstanz/AZ: 10 K 8848/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 441
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 14 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.10.2008
Erledigungs-Az: VIII R 74/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 00 52