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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 45/06
§§: EStG § 31 Satz 5, EStG § 31 Satz 4, BGB § 1612 b Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Ausgleichsanspruch, Kinderfreibetrag, Günstigerprüfung, Unterhalt
Rechtsfrage: Genügt ein potentiell möglicher (abstrakter) Ausgleichsanspruch nach § 1612 b Abs. 1 BGB für die Anwendung des § 31 Satz 5 letzter Halbsatz? Steht demzufolge dem Kläger, der das Kindergeld nicht erhält, ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 31 Satz 5 EStG gegenüber der Mutter des Kindes auch dann zu, wenn dieser wegen der Höhe der Einkünfte des Kindes diesem gegenüber nicht barunterhaltsverpflichtet ist? Ist daher bei der Vergleichsrechnung des § 31 Satz 4 EStG das hälftige Kindergeld dem Kinderfreibetrag gegenüber zu stellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 25.11.2005
Vorinstanz/AZ: 3 K 3165/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 10 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.09.2008
Erledigungs-Az: III R 45/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 08 90