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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 80/97
§§: EStG § 3 Nr. 26, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 42, FGO § 76 Abs. 1,2
Schlagwörter Diskussionsleiter, Mietverhältnis, Gestaltungsmißbrauch, Fremdvergleich
Rechtsfrage: Einkünfte aus nebenberuflicher Tätigkeit als Diskussionsleiter auf wissenschaftlichen Tagungen steuerfrei gem. § 3 Nr. 26 EStG - 2. Mietverhältnis mit studierender, unterhaltsberechtigter Tochter; hier: Zulässigkeit der Verrechnung von Mietforderung mit Barunterhalt - Genügt es, daß die Tochter die Miete aus eigenem Vermögen hätte zahlen können oder muß - um einen Gestaltungsmißbrauch (§ 42 AO) auszuschließen - das eigene Vermögen der Tochter zur Entrichtung des Mietzinses eingesetzt werden - Fremdvergleich: Mündlicher Abschluß des Mietvertrags und Übernahme der umlagefähigen Nebenkosten durch Vermieter unschädlich? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.07.1997
Vorinstanz/AZ: XII 332/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.1999
Erledigungs-Az: IX R 80/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 53 18