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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 104/97 |
§§: | VStG § 10, AO 1977 § 125 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Vermögensteuer, Vermögensteuergesetz, Bundesverfassungsgericht, Fortgeltung, Rechtsanwendung |
Rechtsfrage: | Anwendung des Vermögensteuergesetzes (VStG) ab 1. Januar 1997. Kann, obwohl der Gesetzgeber - auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) hin - das VStG ab 1997 nicht neu regelte, die Vermögensteuer auch nach dem 31.12.1996 für bis zum 31.12.1996 verwirklichte Tatbestände durch das Finanzamt festgesetzt werden oder ist durch die Untätigkeit des Gesetzgebers der entsprechende Steuerbescheid nichtig? - Ruhen des Verfahrens angeregt bis das BVerfG die o.a. Rechtsfrage im Verfahren 1 BvR 1831/97 geklärt hat. - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.09.1997 |
Vorinstanz/AZ: | I 482/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.06.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 104/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 16 09 |