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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2114/00 (BVerfG) |
§§: | EStG § 10 e Abs. 4, EStG § 10 e Abs. 5, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Miteigentum, Verfassung, Gleichheit |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Wohneigentumsförderung bei Hinzuerwerb von Miteigentumsanteilen. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 07.06.2000 |
Vorinstanz/AZ: | X B 5/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2000 S. 1465 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 00 61 18 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 22.04.2002 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2114/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |