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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 75/00 |
§§: | EStG § 10 Abs. 3, EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 62 |
Schlagwörter | Vorsorgeaufwendungen, Bemessungsgrundlage, Vorwegabzug, Höchstbetrag, Verfassungswidrigkeit |
Rechtsfrage: | 1. Gehören zur Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs die gesamten (Jahres-)Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, wenn der Arbeitgeber nur 6 Monate Zukunftssicherungsleistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht hat? - 2. Sind im Veranlagungszeitraum 1995 die beschränkt abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG) insbesondere auch aufgrund der eingeführten Pflegepflichtversicherung verfassungswidrig ungenügend steuerlich berücksichtigt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.09.2000 |
Vorinstanz/AZ: | V 37/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1315 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 70 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.10.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 75/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 16 81 |