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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 48/06
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Liebhaberei, Totalüberschussprognose
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen: Kann bei einer auf Dauer angelegten Fremdvermietung einer Ferienwohnung entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer (30 Jahre umfassenden) Totalgewinnprognose überprüft und widerlegt werden, wenn die Einnahmen und Werbungskosten in einem krassen Missverhältnis stehen und demzufolge ein Totalüberschuss im Prognosezeitraum nicht zu erwirtschaften ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.09.2006
Vorinstanz/AZ: 13 K 21/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 17 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.10.2007
Erledigungs-Az: IX R 48/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG