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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 8/06
§§: EStG § 3 Nr. 51, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Trinkgeld, Tronc-Aufkommen, Spielbank, Automatenspiel
Rechtsfrage: Sind Vergütungen, die ein Kassier im Automatenspielbereich einer von einem Bundesland betriebenen Spielbank anteilmäßig aus dem Tronc-Aufkommen erhält, als "Trinkgelder" steuerfrei nach § 3 Nr. 51 EStG oder steuerpflichtiger Arbeitslohn, weil der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag einen konkret einklagbaren Rechtsanspruch auf Auszahlung seines Anteils am Trinkgeldaufkommen als variablen Gehaltsbestandteil hat? Fehlt es bei einem automatischen Einbehalt bestimmter Gewinnanteile des Spielers (Plein-Abzüge als sog. "Zwangstrinkgeld") bereits eindeutig an der Freiwilligkeit der Zahlung durch einen Dritten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 15.12.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 1742/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 18 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2008
Erledigungs-Az: VI R 8/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 05 99