Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 32/09 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Sonderausgabe, Dauernde Last, Beerdigungskosten, Altenteil
Rechtsfrage: Beerdigungskosten als Sonderausgaben: Sind auf der Grundlage eines Hofübergabevertrags geschuldete Aufwendungen für die Beerdigung des letztversterbenden Altenteilers beim Altenteilsverpflichteten und Alleinerben als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.12.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 1833/07 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1377
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 24 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.2010
Erledigungs-Az: X R 32/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 13 15