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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 29/13 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 10 d Abs. 4 |
Schlagwörter | Verlustfeststellung, Grundlagenbescheid, Bindungswirkung, Abschnittsbesteuerung, Bilanzberichtigung, Bilanzenzusammenhang |
Rechtsfrage: | 1. Sind bei der Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft anstelle einer "Beteiligung" die anteilig auf sie entfallenden Wirtschaftsgüter als Betriebsvermögen auszuweisen und wie wäre dann (nachträglich) der zutreffende Ausweis nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs zu vollziehen? - 2. Entfaltet ein Feststellungsbescheid nach § 10 d Abs. 4 EStG als Grundlagenbescheid Bindungswirkung nur für den Körperschaftsteuerbescheid des selben Veranlagungszeitraums sowie für den Verlustfeststellungsbescheid des Folgejahres, während er über den Umfang des tatsächlich berücksichtigten Verlustrücktrags keine Regelung trifft? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.04.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 12232/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 31 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.06.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 29/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 32 59 |