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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-347/16 (EuG) |
§§: | VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 220 Abs. 2 Buchst. b |
Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Zollkodex, Ursprung, Nichtigkeit, Erstattung, Antidumping, Einfuhrabgaben, Italien |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Kommission: Die Klägerin beantragt, den Beschluss der Kommission vom 6.1.2016 zur Feststellung, dass die Erstattung der Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nicht gerechtfertigt ist (REM 02/14) - C (2015) 9672 endg., unter Kostenersatz für nichtig zu erklären. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2016 Nr. C 296 S. 38 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 21.06.2017 |
Erledigungs-Az: | Rs T-347/16 |