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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 3/98 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schulgeld, Ersatzschule, Ausland, Verfassung |
Rechtsfrage: | Schulgeldzahlungen an die in Bayern ansässige Europäische Schule als nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abziehbare Sonderausgaben oder handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Anstalt des zwischenstaatlichen europäischen Rechts und damit um eine nicht begünstigte Auslandsschule (fehlende förmliche landesrechtliche Genehmigung als Ersatzschule)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 09.10.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3198/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.1998 |
Erledigungs-Az: | X R 3/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 58 41 |