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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 25/11 (BFH)
§§: UStG 2005 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 2005 § 14 Abs. 2 Satz 3, BGB § 195
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Gutschrift, Widerspruch, Treu und Glauben
Rechtsfrage: 1. Kann der Empfänger einer Gutschrift gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG 2005 jederzeit, zumindest bis zum Ablauf der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß § 195 BGB, unabhängig von eventuell erfolgten Steuerfestsetzungen oder -erstattungen, ohne Angaben von Gründen ihm übermittelten Gutschriften widersprechen? - 2. Kann der Widerspruchsberechtigung ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 25.05.2011
Vorinstanz/AZ: 1 K 1006/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 40 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.01.2013
Erledigungs-Az: XI R 25/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 08 03