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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 21/14 (BFH)
§§: InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 Satz 1, InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Investitionszulage, Verarbeitendes Gewerbe, Klassifikation, Baugewerbe
Rechtsfrage: Investitionszulage: Gehört die Klägerin, die Erdwärmesonden herstellt bzw. verlegt, zum verarbeitenden Gewerbe und ist als solche zulageberechtigt? - Abgrenzung zum Baugewerbe: Weist das Abtäufen von Bohrlöchern als Haupttätigkeit bei anschließender Verbindung vorgefertigter Rohre, die in die Bohrlöcher eingebracht und mit einem wärmeleitenden Medium befüllt werden, sowie die Behandlung des umgebenden Bodens mit einer Emulsion zur Ermöglichung einer besseren Wärmeabgabe des Bodens eine größere Nähe zum Baugewerbe oder zum Heizungsbau (verarbeitendes Gewerbe) auf? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 14.05.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 276/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1502
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 22 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.04.2017
Erledigungs-Az: III R 21/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 14 20