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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 5/09 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gesellschafterdarlehen, Anschaffungskosten |
Rechtsfrage: | Darlehensverlust bei AG-Beteiligung: Erfordert die Geltendmachung nachträglicher Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 Abs. 1 EStG im Fall einer Beteiligung an einer AG eine über die Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG bzw. § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG in der im Streitjahr (2001) geltenden Fassung, also nach Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze unter 25 %, hinausgehende Beteiligung im Umfang von 25 % des Grundkapitals? Verliert der im Rahmen einer verdeckten Sacheinlage bestehende bereicherungsrechtliche Anspruch des Gesellschafters gegen seine Gesellschaft aufgrund der unwirksamen Einlageleistung seine gesellschaftsrechtliche Veranlassung und damit den Charakter von Anschaffungskosten bei Umwandlung in ein Darlehen, wenn die Umwandlung ebenfalls gesellschaftsrechtlich veranlasst ist? Auswirkungen des MoMiG auf den Ausfall von Gesellschafterdarlehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 4811/05 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 834 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 16 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.10.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 5/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 77 |