Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 91/97
§§: EStG § 10 e Abs. 6, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Vorkosten, Werbungskosten, Doppelte Haushaltsführung
Rechtsfrage: Verhältnis Werbungskostenabzug zu § 10 e EStG: Ist der Vorkostenabzug für eine 1992 erworbene und vom Kläger ab deren Fertigstellung (April 1994) während seiner berufsbedingten auswärtigen Tätigkeit genutzte Eigentumswohnung deshalb ausgeschlossen, weil er in den Streitjahren 1992/93 und für die Zeit bis zum Bezug der Wohnung Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht hat? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.05.1997
Vorinstanz/AZ: 13 K 734/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.07.2000
Erledigungs-Az: X R 91/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 12 23