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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 35/12 (BFH) |
§§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 8 Abs. 2, LStR Abschn. 8.1 Abs. 9 Nr. 3 |
Schlagwörter | Fahrtenbuch, Zeitraum, Veranlagungszeitraum, Wechsel, Firmenwagen, Privatnutzung, Geldwerter Vorteil |
Rechtsfrage: | Für welchen Zeitraum muss ein Fahrtenbuch geführt werden, damit es als ordnungsmäßig angesehen werden kann (hier: Beginn mit der Führung eines Fahrtenbuches im laufenden Kalenderjahr nach vorheriger Anwendung der 1 %-Regelung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 27.04.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3589/09 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1450 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.03.2014 |
Erledigungs-Az: | VI R 35/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 16 83 |