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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-205/11 (EuG) | 
| §§: | KStG § 8 c Abs. 1 a, AEUV Art. 107 | 
| Schlagwörter | EG, EU, Deutschland, Sanierungsklausel, Unionsrecht, Beihilfe, Körperschaftsteuer | 
| Rechtsfrage: | Ist der Beschluss der Kommission vom 26.1.2011, K(2011) 275 endgültig, im Verfahren "Staatliche Beihilfe C 7/2010 - KStG, Sanierungsklausel" nichtig? Hilfsweise: Ist der Beschluss der Kommission vom 26.1.2011 im Verfahren "Staatliche Beihilfe C 7/2010 - KStG, Sanierungsklausel" teilweise nichtig, soweit die Kommission in Art. 2 des Beschlusses entschieden hat, dass gewährte Einzelbeihilfen mit dem Binnenmarkt in Gänze unvereinbar und in voller Höhe zurückzufordern sind, wenn der Beihilfebetrag 500.000 Euro überschreitet? | 
| Vorinstanz: | Bundesrepublik Deutschland ./. Kommission | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2011 Nr. C 186 S. 28 | 
| Erledigendes Gericht: | EuG | 
| Erledigungs-Datum: | 18.12.2012 | 
| Erledigungs-Az: | Rs T-205/11 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 07 82 |