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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 63/05 | 
| §§: | KStG § 30 Abs. 2 Nr. 4, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Erfolgsneutral, Auflösung, Verbindlichkeit, Einlage | 
| Rechtsfrage: | Sind Verbindlichkeiten betreffend die Rückzahlung von Geschäftsguthaben an ehemalige Genossen erfolgswirksam aufzulösen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 21.03.2005 | 
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 4368/00 K, F, EW | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1383 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 42 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 08.11.2006 | 
| Erledigungs-Az: | I R 63/05 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 09 90 | 
