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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 6/06
§§: EStG § 7 Abs. 4, EStG § 52 Abs. 20 b
Schlagwörter AfA, Gebäude, Betriebsgrundstück, Entnahme
Rechtsfrage: AfA-Bemessungsgrundlage nach steuerfreier Entnahme von Betriebsgrundstücken - Sind bei Gebäuden, die unter Inanspruchnahme der Steuerfreiheit des Entnahmegewinns gemäß § 52 Abs. 20 b EStG a.F. (Streitjahr 1986) in das Privatvermögen überführt wurden, die weiteren AfA nicht nach den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten, sondern nach dem gemeinen Wert der Gebäude im Zeitpunkt der Entnahme zu bemessen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.11.2005
Vorinstanz/AZ: 12 K 429/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 39 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2007
Erledigungs-Az: IX R 6/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet