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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 25/06 |
| §§: | EStG § 4 Abs. 2 Satz 1, EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, EStG § 13 |
| Schlagwörter | Bilanzänderung, Bilanzberichtigung |
| Rechtsfrage: | Bilanzänderung: Ist die Änderung des Gewinns, die nicht auf der Änderung des Ansatzes eines Wirtschaftsguts oder eines Rechnungsabgrenzungsposten beruht (hier: Gewinnänderung nach Betriebsprüfung wegen Verbuchung betrieblicher Einnahmen als Einlagen), eine Bilanzberichtigung im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG, die ihrerseits eine Bilanzänderung im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ermöglicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
| Vorinstanz/Datum: | 02.03.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 30482/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 24 10 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 31.05.2007 |
| Erledigungs-Az: | IV R 25/06 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 35 34 |