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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 21/07 (BFH)
§§: AO § 69, AO § 34, AO § 191 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Haftungsbescheid, Festsetzungsfrist, Verjährung, Steuerverkürzung
Rechtsfrage: Verlängert sich die Festsetzungsfrist im Falle einer leichtfertigen Steuerverkürzung unabhängig vom Haftungstatbestand (auch im Falle einer Haftung nach § 69 AO) von vier auf fünf Jahre (§ 191 Abs. 3 Satz 2 AO)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 09.05.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 634/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.2008
Erledigungs-Az: VII R 21/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 28 86