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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 42/07
§§: EStG § 32 Abs. 6 Satz 6, AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Betreuungsfreibetrag, Verfassungswidrigkeit, Übertragung, Antrag, Meldung
Rechtsfrage: Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf allein auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist: Ist § 32 Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 2 EStG verfassungswidrig, da er weder auf eine Verletzung der Unterhaltspflichten noch auf eine Zustimmung des anderen Elternteils (analog des Kinderfreibetrages) abstellt? Bewegt sich die Anknüpfung an das Melderegister noch im Rahmen der Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 09.05.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 1324/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 25 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2011
Erledigungs-Az: III R 42/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 07 33