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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 102/00
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 9
Schlagwörter Einkünfteerzielungsabsicht, Leerstehende Wohnung, Verkaufsabsicht
Rechtsfrage: Aufwendungen für eine zu Beginn des Streitjahrs bereits seit neun Monaten leerstehende Wohnung bei parallel geschalteten Verkaufs- und Vermietungsanzeigen auch dann nicht mehr als Werbungskosten abziehbar, wenn die Wohnung zwei Jahre später wieder vermietet wurde, weil die -stärker zu gewichtende - Verkaufsabsicht der Einkünfteerzielungsabsicht entgegensteht? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 02.11.2000
Vorinstanz/AZ: 10 K 224/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 73 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.07.2003
Erledigungs-Az: IX R 102/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 46 88