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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 59/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Sonderwerbungskosten, Miteigentümer, Vermögenslosigkeit
Rechtsfrage: Sonderwerbungskosten eines Gesellschafters bei Vermögenslosigkeit des anderen Gesellschafters - Sind bei einer aus Mutter und Tochter bestehenden - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielenden - GbR die von der Tochter allein getragenen Aufwendungen als ihr voll zuzurechnende Sonderwerbungskosten zu beurteilen, weil sie erst im Jahr nach dem streitigen Veranlagungszeitraum von der Zahlungsunfähigkeit und Vermögenslosigkeit ihrer Mutter erfuhr oder führt der Ausfall der Ausgleichsforderung eines Gesellschafter gegen einen anderen Gesellschafter wegen dessen endgültiger Vermögenslosigkeit nur dann zur Übertragung von dessen Werbungskostenabzug, wenn dem zahlenden Gesellschafter die Vermögenslosigkeit im Zeitpunkt der Aufwandserbringung bekannt war, weil nur dann davon auszugehen ist, dass der zahlende Gesellschafter den Aufwand mit der Rechtsfolge des vollen Werbungskostenabzugs als eigenen und nicht als Drittaufwand für die Gesellschaft bzw. den anderen Gesellschafter erbringt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.08.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 4846/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 83 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2004
Erledigungs-Az: IX R 59/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 11 97