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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 85/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer, Tantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaft mbH
Rechtsfrage: Gelten für die Vereinbarung von Gehältern und Gewinntantiemen an die Gesellschafter-Geschäftsführer, denen das gesamte Management obliegt, im Falle überdurchschnittlicher Gewinne der GmbH ("explosionsartige Umsatzentwicklung", die allein dem persönlichen Arbeitseinsatz der Geschäftsleitung zuzuschreiben ist), Sonderregelungen oder führen die Gewinntantiemen, die ohne Deckelung vereinbart worden sind, zu verdeckten Gewinnausschüttungen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 29.08.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 274/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2002
Erledigungs-Az: I R 85/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 24 75