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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-84/06 (EuG)
§§: EG Art. 86, EG Art. 87, EG Art. 88
Schlagwörter Subventionskontrolle, Krankenversicherungssystem, Niederlande, Rücklagen, Krankenkasse, Beihilfe, EG, EU
Rechtsfrage: Ist der Beschluss der Kommission vom 3.5.2005 (Sachen N 541/2004 und N 542/2004), mit dem diese gemäß Art. 87 EG und Art. 88 EG die Beihilfen genehmigt hat, die die Niederlande im Rahmen des neuen Krankenversicherungssystems angemeldet hatten, nichtig? Diese Beihilfen betreffen die Bildung finanzieller Rücklagen durch Krankenkassen und das Risikoausgleichssystem.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 108 S. 27
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache